
Du sollst nicht begehren deines nächsten Haus
Das neunte und das zehnte Gebot sind Verbote gegen das unmäßige Begehren, sog. "Begehrensverbote".Hier ist vor allem gemeint, dass man sich keiner hinterhältigen Machenschaften bedienen soll, um an den Besitz eines anderen zu kommen. Angesprochen wird in diesen beiden Geboten damit aber auch die planvolle Zerstörung einer sozialen Gemeinschaft, für die der Begriff Haus steht.

Aus dem "begehren", dem "haben wollen" entsteht Unheil unter den Menschen. Wenn die Liebe zum Mitmenschen fehlt, geht die Grundlage des sozialen Gefüges verloren.

