
Du sollst nicht ehebrechen
Mit dem Gesetz sollte vor allem verhindert werden, dass ein Mann eine fremde Ehe brach, vor allem die Ehe des Nachbarn sollte geschützt werden. Gesichert wurde so die Rechtmäßigkeit der Nachkommenschaft und damit die Altersversorgung. Das Gesetz diente dem Schutz des Hausfriedens und des Gemeinschaftslebens.
Das sechste Gebot weist uns darauf hin, dass solche „Beziehungsschwierigkeiten“ den Menschen wohl schon immer bekannt sind.
Beziehungen sind also gefährdet und müssen besonders geschützt werden. Das sechste Gebot beschreitet einen besonderen Weg: Wenn Gott und sein Befreiungshandeln die Grundlage für mein Leben bildet, dann ist alles, was Mitmenschen Schaden zufügen kann, für mich kein Thema. 
Die Ich-Sucht, die schon beim fünften Gebot angesprochen wurde, bildet eine grundsätzliche Gefahr für das menschliche Zusammenleben. Wo der Nächste und die Schöpfung aus dem Blick geraten und es nur um mein Ego geht, fehlt die Verbundenheit mit dem Befreiergott. Es fehlt die "Ehrfurcht vor den Mitlebenden". Damit habe ich mir einen neuen Gott geschaffen: das ICH. Dem ICH ist nichts heilig, was der Befriedigung von Bedürfnissen im Wege steht.

